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   VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382   

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https://dejure.org/2004,11536
VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382 (https://dejure.org/2004,11536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.03.2004 - 25 B 01.382 (https://dejure.org/2004,11536)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. März 2004 - 25 B 01.382 (https://dejure.org/2004,11536)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wegnahmerecht des Bauherrn gegen den Grundtsückseigentümer; Vertragliche Ansprüche der Gemeinde auf Freihaltung der Trasse einer Erschließungsstraße für ein geplantes Baugebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeine Leistungsklage; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Beseitigungsanspruch des Hoheitsträgers; Gebäude auf fremden Grund; Verbindung; Unmöglichkeit; Rechte eines Dritten; Wegnahmerecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vertragliche Begründung eines Bauverbots

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 525
  • ZfBR 2005, 291 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 22.09.2003 - 25 ZB 01.340
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382
    Die Anträge der Beklagten, die Berufung dagegen zuzulassen, wurden vom Senat abgelehnt (BayVGH vom 22.9.2003 Az. 25 ZB 01.340).

    Neben den gerichtlichen Verfahrensakten waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung: BayVGH Az. 25 ZB 01.340; VG Würzburg Az. W 6 E 97.505 und W 5 K 99.1048; Landratsamt Main-Spessart Bauantragsverzeichnis: Nrn. 96/1368 und V 96/764; Regierung von Unterfranken Az. 220-4160.05-16/99 - Widerspruchsakte; Plansatz mit Bebauungsplanentwurf _ Stand: 22.2.1999.

  • VGH Bayern, 09.10.2000 - 25 C 00.2129
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382
    Mit Beschluss vom 27. Juni 2000 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass der zu ihm beschrittene Rechtsweg zulässig ist; die dagegen erhobene Beschwerde wies der Senat zurück (BayVGH vom 9.10.2000 Az. 25 C 00.2129).

    Das hat der Senat bereits im Vorabentscheidungsverfahren über den Rechtsweg dargelegt (BayVGH vom 9.10.2000 Az. 25 C 00.2129).

  • VG Würzburg, 21.12.2000 - W 5 K 99.1048
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382
    Nachdem der Widerspruch der Klägerin gegen die Baugenehmigung zunächst erfolglos geblieben war, hob das Verwaltungsgericht diese mit Urteil vom 21. Dezember 2000 (Az. W 5 K 99.1048) auf.

    Neben den gerichtlichen Verfahrensakten waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung: BayVGH Az. 25 ZB 01.340; VG Würzburg Az. W 6 E 97.505 und W 5 K 99.1048; Landratsamt Main-Spessart Bauantragsverzeichnis: Nrn. 96/1368 und V 96/764; Regierung von Unterfranken Az. 220-4160.05-16/99 - Widerspruchsakte; Plansatz mit Bebauungsplanentwurf _ Stand: 22.2.1999.

  • VGH Bayern, 13.06.2005 - 25 N 03.368
    Auszug aus VGH Bayern, 26.03.2004 - 25 B 01.382
    Der Vater bzw. Schwiegervater der Beklagten hat gegen den am 6. Februar 2001 bekannt gemachten Bebauungsplan _, der die umstrittene Trasse enthält, Normenkontrollantrag gestellt, über den noch nicht entschieden wurde (BayVGH Az. 25 N 03.368).
  • VGH Bayern, 13.06.2005 - 25 N 03.368

    Bebauungsplan, Änderung des Entwurfs, Satzungsbeschluss ohne Auslegung,

    Auf Klage der Antragsgegnerin wurden die Bauherren rechtskräftig verurteilt, die Doppelgarage zu beseitigen (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

    Insbesondere musste sie nicht auf das teilweise in die Trasse ragende Garagengebäude Rücksicht nehmen, zu dessen Beseitigung die Erbauer verpflichtet sind, ohne dass der Antragsteller sie daran hindern könnte (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

  • VGH Bayern, 16.03.2005 - 25 N 03.368

    Bauleitplanung: Neuerliche Auslegung nach Fallenlassen der Änderungsplanung,

    Auf Klage der Antragsgegnerin wurden die Bauherren rechtskräftig verurteilt, die Doppelgarage zu beseitigen (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

    Insbesondere musste sie nicht auf das teilweise in die Trasse ragende Garagengebäude Rücksicht nehmen, zu dessen Beseitigung die Erbauer verpflichtet sind, ohne dass der Antragsteller sie daran hindern könnte (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 25 N 03.368
    Auf Klage der Antragsgegnerin wurden die Bauherren rechtskräftig verurteilt, die Doppelgarage zu beseitigen (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

    Insbesondere musste sie nicht auf das teilweise in die Trasse ragende Garagengebäude Rücksicht nehmen, zu dessen Beseitigung die Erbauer verpflichtet sind, ohne dass der Antragsteller sie daran hindern könnte (BayVGH vom 26.3.2004 Az. 25 B 01.382; BVerwG vom 16.9.2004 Az. 4 B 67.04).

  • OVG Bremen, 03.02.2020 - 2 LA 170/19

    Gebührenbescheid für eine Praxisbewertung; zu den Anforderungen an den Abschluss

    Denn Ansprüche aus verwaltungsrechtlichen Verträgen darf die Verwaltung nicht durch Verwaltungsakt, sondern nur durch allgemeine Leistungsklage beim Verwaltungsgericht durchsetzen (Bay. VGH , Urt. v. 26.03.2004 - 25 B 01.382, juris Rn. 21; Fehling, in: ders./ Kastner/ Störmer, Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2016, § 54 VwVfG Rn. 85).
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